Spanien-Immobilien

In Spanien eine Immobilie kaufen. Villa, Finca, Haus mit Meerblick an der Costa Blanca

Öffentlicher Vertrag

Öffentlicher Vertrag

Der sogenannte öffentliche Vertrag (Escritura Publica de Compraventa) wird durch einen Notar beurkundet und dient der Eintragung des Erwerbs in das Grundbuch. Bei der Unterzeichnung des notariellen Vertrages wird in der Regel der Restbetrag des Kaufpreises per bankbestätigtem Scheck bezahlt und im Gegenzug erhält der Käufer die Schlüssel und somit das komplette rechtliche Eigentum.

 

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