Spanien-Immobilien

In Spanien eine Immobilie kaufen. Villa, Finca, Haus mit Meerblick an der Costa Blanca

Privater Vorvertrag oder Reservierungsvertrag

Privater Vorvertrag oder Reservierungsvertrag

In diesem privaten Vorvertrag werden alle Einzelheiten des Immobilienerwerbes festgelegt und der Käufer hat in der Regel die Verpflichtung, eine Anzahlung von ca. 10% des Kaufpreises zu leisten. Im Gegenzug nimmt der Verkäufer die Immobilie vom Markt.

Beachten Sie bitte, dass nach spanischem Recht diesem Vertrag große Bedeutung zukommt: anders als bspw. in Deutschland kann der Eigentumserwerb auch ohne notarielle Beurkundung und anschließende Grundbucheintragung erfolgen. Während in Deutschland das Eigentum erst bei Grundbucheintragung (sogenannte konstitutive Wirkung) übergeht, kann dieses nach spanischem Recht bereits bei Abschluss eines privatschriftlichen Vertrages erfolgen. Die Grundbucheintragung hat nur eine sogenannte deklaratorische Wirkung. Daher legen wir für unsere Kunden einen sehr großen Wert auf die Erstellung eines für den Verkäufer und den Käufer rechtssicheren (Vor-)vertrages.

 

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